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Brandmeldeanlagen

Eine zeitgemäße Elektroinstallation in Gebäuden jeglicher Art.

Diese Anlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie dienen zur rechtzeitigen Warnung und Alarmierung bei einem Brandereignis. Ein Erfordernis zum Einbau obliegt in der Regel drei wesentlichen Faktoren:

  • Baurechtliche Forderungen
  • Vereinbarungen mit dem Versicherer
  • Besondere Schutzziele des Betreibers (Produktionsausfall begrenzen…)

Gemeinsam mit renommierten Sachverständigen, namhaften Herstellern, eigenen Erfahrungen und durch konsequente (akademische) Weiterbildung auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes bieten wir umfassende Dienstleistungen im Sektor des Vorbeugenden Brandschutzes.

Heimrauchwarnmelder

Rauchmelder= Lebensretter. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Spätestens bis zum 01.01.2017 ist der Einbau Pflicht. Damit im Falle eines Brandes Sie und Ihre Familie rechtzeitig vor hochgiftigen Brandgeruch gewarnt sind, bieten hochmoderne Rauchwarnmelder den idealen Schutz. Als Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß Din 14676 beraten und betreuen wir Sie in diesem Feld gern.